Blechschild
Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten BLRP035

Dieses runde Blechschild zeigt, dass hier metallbeschlagenes Schuhwerk verboten ist.

 

Produkteigenschaften

  • Blech-Abmessungen ø 200 mm, ø250 mm, ø300 mm
  • 1 mm Aluminium-Blech
  • reinigungsmittelbeständig
  • witterungsbeständig
  • jeweils links und rechts ein Bohrloch ø4,5 mm zur Befestigung, Achsabstand 210 mm, 260 mm, 310 mm

 

 

Aluminium-Blechschilder können überall einfach montiert werden, zum Bsp. an Schutzzäunen.

Materialeigenschaften

  • Aluminium-Blech (wetterfest)
  • digital bedruckte PVC-Folie
  • Oberfläche Digitaldruck: glänzend
  • Oberfläche Aluminium-Blech: gebürstet

13,35 133,50 

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Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen. Kein Verkauf an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.